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Schießkino: Anfang 2011 eröffnete das Schießkino am Bockenberg.Beim Bau der Anlage wurde besonders Wert auf Verwendung der besten Bau- und Ausbaumaterialien sowie auf höchste Sicherheitsstandards gelegt.
Die gesetzlichen Normen wurden ganz bewußt übererfüllt. Die Anlage ist vollklimatisiert und beheizbar, somit herrschen Sommer wie Winter die gleichen Bedingungen.
Terminvereinbarung:
+49 151 55200815 oder per Mail
Preise:
Montag bis Freitag: 30 Minuten - 49,00 Euro 60 Minuten - 89,00 Euro Je weitere angefangene halbe Stunde 45,00 Euro
Samstag und Sonntag: 30 Minuten - 59,00 Euro 60 Minuten - 99,00 Euro Je weitere angefangene halbe Stunde 45,00 Euro
Benutzungsbedingungen Schießkino
1. Rauchen und offenes Feuer sind in der Schießkinoanlage absolut untersagt.
2. Während des Besuches in der gesamten Schießkinoanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren und ebenso in den vorgesehenen Ständern abzustellen.
3. Ziel- und Anschlagübungen sind im Veranstaltungsraum absolut untersagt.
4. Waffen dürfen nur ohne Trage-/Gewehrriemen benutzt werden.
5. Während des Schießbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes im Schießraum Pflicht.
6. Nur der Schütze, der auf der Schützenposition steht, darf seine Waffe laden und schießfertig machen.
7. Im Schießstand ist die Mündung der Waffe immer in Richtung der Leinwand zu halten.
8. Vor Verlassen des Schießstandes sind alle Waffen zu entladen und zu öffnen.
9. Nur Langwaffen bis 7000 Joule/E0 sind zugelassen.
10. Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, nicht kenntlich gemachte Militärmunition und Schwarzpulverwaffen dürfen keinesfalls verwendet werden. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten und Waffen, obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht.
11. Den Weisungen der Standaufsichten und Schießtrainer ist Folge zu leisten.
12. Bild und Tonaufnahmen sind nicht gestattet.
13. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
14. Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als 4 Werktage vor dem Schießtag werden mit 50% der Mietkosten berechnet.
15. Sollte eine Schießkinobuchung von Betreiberseite her, aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz oder Kostenerstattung.
16. Für Beschädigungen, insbesondere durch Schüsse, haftet der Verursacher auch über die Kostenpauschale von 50,- Euro hinaus. Die Differenz zu den Mehrkosten wird in jedem Falle in Rechnung gestellt.
17. Die Betreiber des Schieß- und Jagdkino Bockenberg übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Schießkinobesuchern/-teilnehmern verursacht werden. Der Besucher/Teilnehmer stellt die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Schießkinobesucher/-teilnehmer oder Dritter für vom Schießkinobesucher/-teilnehmer verursachte Schäden frei. Die Betreiber schließen die Haftung für vom Schießkinobesucher/-teilnehmer mitgebrachten Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch die Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.
18. Sollte kein anderweitiger Versicherungsschutz (z.B. Jagdhaftpflichtversicherung) nachweisbar sein, ist eine Tagesversicherung abzuschließen.
19. Die Standmunition ist nur für den direkten Verbrauch in der Anlage vorgesehen.
20. Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer von der Schießkinobenutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist trotzdem fällig.
21. Die aushängende Schießstandordnung ist zu beachten.
22. Gerichtsstand ist Regensburg.
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